Allgemeine Geschäftsbedingungen der Construction Robotics GmbH
Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmenden an Weiterbildungsveranstaltungen wie bspw. Seminaren, Konferenzen und Tagungen und der Construction Robotics GmbH
Es regelt darüber hinaus sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Construction Robotics GmbH und ihren Auftraggebern für jegliche Veranstaltungsdienstleistungen (Full Service wie Einzelleistung) und sonstigen von der Construction Robotics GmbH übernommenen Tätigkeiten sowie für damit zusammenhängende Leistungen.
Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen als Teilnehmer:in
Vertragsabschluss / Anmeldung
Vertragssprache ist deutsch.
Angebote von der Construction Robotics GmbH sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, unverbindlich.
Bei Buchung zur Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung
Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt durch unsere schriftliche Rückbestätigung des uns angetragenen Auftrags zustande. Auftraggeber:in und die Construction Robotics GmbH sind Vertragspartner.
Anmeldungen zu Weiterbildungsveranstaltungen können online, per E-Mail, Post, Fax oder telefonisch (nur Reservierung) vorgenommen werden. Die Anmeldung wird erst durch schriftliche Bestätigung der Construction Robotics GmbH (elektronisch oder postalisch) nach einer vorherigen Anmeldung rechtsverbindlich. Jeder rechtsverbindlichen Anmeldung liegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.
Widerruf/Rücktritt
Bei Buchung zur Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung
Den Teilnehmenden von terminierten Weiterbildungsveranstaltungen im Live-Format oder in Präsenz steht ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Eingang der schriftlichen Anmeldung (online, E-Mail, Post, Fax). Ein Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Veranstaltung bei Anwesenheit des Teilnehmenden beginnt. Unabhängig von dem Widerrufsrecht haben Teilnehmende das Recht, eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Nach Erlöschen des Widerrufsrechts ist ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich und die volle Teilnahmegebühr wird in Rechnung gestellt. Erfolgt der Rücktritt bis zu einer Woche (7 Kalendertage) vor Beginn der Veranstaltung, wird die Teilnahmegebühr auf 100,00 Euro reduziert.
Die Construction Robotics GmbH behält sich das Recht vor, die Veranstaltungen
- aus organisatorischen Gründen (z.B. Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen) bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin;
- aus wichtigen Gründen, die von Construction Robotics GmbH Seminare nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/Unfall des Referenten) bis einschließlich am Veranstaltungstermin;
- aufgrund höherer Gewalt, z.B. wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränkungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, bis einschließlich am Veranstaltungstermin;
abzusagen.
Teilnehmende werden umgehend davon unterrichtet (telefonisch und/oder schriftlich). Die Construction Robotics GmbH wird, soweit möglich, Ausweichangebote zu anderen Terminen bzw. Orten benennen. Bei Zustimmung durch die Teilnehmenden hierzu erfolgt eine kostenfreie Umbuchung. Bei Nichtzustimmung erhalten Teilnehmende die gezahlten Gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen. Änderungen in der Organisation, der personellen Besetzung oder dem Ablauf einer Veranstaltung, die keinen wesentlichen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat, behält sich die Construction Robotics GmbH vor.
Änderungsvorbehalt
Veranstaltungsprogramm
Die Construction Robotics GmbH Seminare ist berechtigt, geringfügige inhaltliche und organisatorische (z.B. zeitlicher Rahmen, Pausen, etc.) Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern dies den Nutzen der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt.
Referentenwechsel
Wir behalten uns vor, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit), abweichend vom Veranstaltungsprogramm einen anderen, ebenso qualifizierten, Referenten am Veranstaltungstermin einzusetzen.
Zahlungen
Bei Buchung zur Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung
Die Vertragsgebühr ist nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzüge per Überweisung zu zahlen. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Auftraggebers. Bei nicht erfolgender Zahlung behält sich die Construction Robotics GmbH eine Stornierung und Weitergabe des Platzes vor. Bei Zahlungsverzug ist die Construction Robotics GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern. In der Gebühr sind die in der Vorankündigung der Veranstaltung benannten Leistungen enthalten, regelmäßig nicht enthalten sind beispielsweise Übernachtungs- und Reisekosten.
Teilnahmebescheinigung / Prüfungsbescheinigungen
Teilnehmende erhalten auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung der Construction Robotics GmbH. Bei Buchung von Weiterbildungsformaten, die mit einer Abschlussprüfung zu beenden sind, erhalten Teilnehmende nach bestandener Prüfung automatisch eine schriftliche Bescheinigung über den Prüfungserfolg.
Vermietung von Construction Robotics GmbH Gegenständen
Die Mietgegenstände werden nur für die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Fehlmengen, Bruch und Beschädigung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises zu leisten. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Eine Übertragung von Eigentum erfolgt nur soweit in der Vertragsbeziehung vorgesehen und erst nach vollständiger Abrechnung unserer aus laufenden Verträgen geschuldeten Leistungen und Bezahlung aller unserer offenen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Räume, Gegenstände und Einrichtungen in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie dem Auftraggeber überlassen wurden.
Urheberrechte
Die Weiterbildungs- und Veranstaltungsunterlagen und -dateien (print wie digital) sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Dokumente ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Construction Robotics GmbH gestattet.
Die Construction Robotics GmbH besitzt die Urheberrechte an Video- und Audioaufnahmen, die von der Construction Robotics GmbH produziert wurden bzw. im Studio der Construction Robotics GmbH aufgenommen wurden sowie an Aufzeichnungen von digitalen Veranstaltungen, die von oder mit der Construction Robotics GmbH durchgeführt und von dieser aufgezeichnet wurden. Weitere darüber hinaus gehende Absprachen und mögliche Übertragungen von Nutzungsrechten an Dritte regeln projektbezogene Lizenzvereinbarungen.
Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autor:innen und Referent:innen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Construction Robotics GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Für Sach- und Vermögensschäden, die die Construction Robotics GmbH zu vertreten hat, haftet sie, gleich aus welchem Rechtsgrund nur insoweit, als ihr Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
Die Construction Robotics GmbH haftet für die bei einer Veranstaltung entstandenen Schäden, außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck insgesamt gefährden können. Ein etwaiger Schadensersatz ist begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der Construction Robotics GmbH. Die Construction Robotics GmbH haftet nicht für solche Schäden – insbesondere bei Außenveranstaltungen – die aufgrund außergewöhnlicher Naturereignisse, höherer Gewalt oder Terror entstanden sind.
Erfordert eine Veranstaltung besondere Sicherheitsvorkehrungen oder sind aufgrund der Gegebenheiten (Veranstaltungsort, einzelne Programmpunkte) der Abschluss von Versicherungen erforderlich, ist die Construction Robotics GmbH berechtigt, entsprechende Vereinbarungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Mitgeführte Ausstellungs-, Tagungs- oder sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers in den Veranstaltungsräumen, es sei denn, den Vermieter trifft eine Ersatzpflicht. Aus diesem Grund übernimmt die Construction Robotics GmbH keine Bewachungs- oder Aufbewahrungsverpflichtung, insbesondere auch nicht nach Beendigung einer Veranstaltung. Die Versicherung mitgeführter Gegenstände obliegt allein dem Auftraggeber.
Speicherung und Verwendung von Daten
Die Construction Robotics GmbH behandelt personenbezogene Daten vertraulich und wird sie nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Es erfolgt eine Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten zu organisatorischen Zwecken der Construction Robotics GmbH und zur zukünftigen Information über Angebote der Construction Robotics GmbH. Jeder Teilnehmende hat das Recht, seine Einwilligung zur Speicherung und Nutzung seiner Daten zu widerrufen und der zukünftigen unverlangten Zusendung von Informationsmaterial zu widersprechen.
Sonstiges
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auf die mündlich nicht verzichtet werden kann. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksame oder nichtige Regelungen eine zulässige Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung einer Vertragslücke.